Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gala Immo Plus

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Gala Immo Plus, insbesondere für die Vermittlung von Immobilien und die Beratung von Käufern und Verkäufern im Bereich der Immobilienwirtschaft.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Die Gala Immo Plus bietet die Vermittlung von Immobilien zum Kauf, Verkauf, zur Miete oder Vermietung an.

2.2 Der Immobilienmakler vermittelt zwischen dem Eigentümer und potenziellen Käufern/Mietern oder umgekehrt.

2.3 Ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht erst bei erfolgreichem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder Mietvertrages.

§ 3 Maklervertrag

3.1 Der Maklervertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von Gala Immo Plus durch den Kunden zustande.

3.2 Die Laufzeit des Maklervertrages endet, sobald der Hauptvertrag (z.B. Kaufvertrag oder Mietvertrag) zustande kommt, es sei denn, es wird eine andere Vereinbarung getroffen.

3.3 Der Maklervertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden, sofern keine anderslautenden vertraglichen Verpflichtungen bestehen.

§ 4 Provision und Vergütung

4.1 Die Provision wird mit dem Zustandekommen des Hauptvertrages (z.B. Kaufvertrag oder Mietvertrag) fällig.

4.2 Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen oder der individuellen Vereinbarung im Maklervertrag.

4.3 Der Anspruch auf Provision entsteht auch dann, wenn der Vertragsabschluss zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen erfolgt oder sich der Vertragspartner des Kunden ändert.

§ 5 Haftung

5.1 Gala Immo Plus haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

5.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Gala Immo Plus nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.3 Gala Immo Plus haftet nicht für die Bonität von Vertragspartnern oder die erfolgreiche Durchsetzung der Verträge.

§ 6 Datenschutz

6.1 Gala Immo Plus erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Kunden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen dazu sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

6.2 Der Kunde willigt in die Speicherung und Nutzung seiner Daten zur Erfüllung des Vertrages ein. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

7.1 Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, hat er das Recht, den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

7.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Gala Immo Plus schriftlich oder per E-Mail über seinen Entschluss informieren.

§ 8 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 9 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§ 10 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§ 11 Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

§ 12 Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt.

§ 13 Aufwendungsersatz

Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

§ 14 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 15 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 16 Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zu